16. Oktober 2013

Datenschützer erleiden Niederlage im Streit um Facebook-Fanpages

Wenn das nicht mal ein guter Tag für alle Kommunikatoren war: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erleidet eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein.

Datenschützer erleiden Niederlage zu Facebook-Fanpages - Scheidtweiler PR BremenWenn das nicht mal ein guter Tag für alle Kommunikatoren war: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erleidet eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein.

Das ULD hat in der Vergangenheit oft versucht, Facebook – zu Recht oder auch zu Unrecht – in die Schranken zu verweisen. Das gelang nur bedingt.

Diesmal gab es jedoch eine klare Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein. Es hat Anordnungen des ULD betreffend Fanpages bei Facebook aufgehoben (zum Urteil vom 9. Oktober 2013). Das Gericht hat das Urteil rechtlich aus dem Bundesdatenschutzgesetz und der Europäischen Datenschutzrichtlinie begründet.

Inhaltliche Bewertung der Fanpage

Das Team um den Leiter des Zentrums, Thilo Weichert, hatte Unternehmen zum Schließen ihrer Fanpages wegen angeblicher Verstöße gegen den Datenschutz aufgefordert. Ein kritisierter Punkt ist vor allem die fehlende Transparenz seitens Facebook hinsichtlich der Datenerfassung.

Allerdings ist die Frage, ob es dieser Transparenz überhaupt bedarf. Inzwischen ist es wohl einhellige Meinung und Wissen, dass Social Media-Plattformen wie Facebook Daten über die Nutzer sammeln, um Ihr Angebot im Allgemeinen kostenlos halten zu können. Versuche mit sozialen Netzwerken, die einen monatlichen Beitrag erfordern, sind gescheitert.

Ein Nutzer, der Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes hat, sollte aus freien Stücken nicht Fan einer Seite werden. Es ist eine Abwägungsfrage, ob der Gewinn an Informationen den Datenschutz überwiegt.

Aus meiner Sicht als PR-Berater sollte dies Urteil ein wichtiger Schritt hin zu einer stärkeren Akzeptanz der modernen Medien sein. Das Team um den Leiter des ULD, Thilo Weichert, sollte dies erkennen. Vielmehr hat er aus meiner Sicht ganz andere Aufgaben zu erledigen.

Ein Bonbon zum Schluss: Jedoch scheinen sich die Datenschützer aus Schleswig-Holstein inzwischen etwas verrannt zu haben. Wie sonst ist dieser doppeldeutige Titel der Pressemitteilung zu verstehen:

„Verwaltungsgericht: Fanpage-Betreiber unverantwortlich für Facebook-Datenverarbeitung“.

Aktuelle Informationen über den Autor Nicolas Scheidtweiler erhalten Sie auf seinem Google+-Profil. Er studierte in München und Hagen und arbeitet seitdem in verschiedenen Funktionen und Bereichen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Verknüpfung von praktischen Erfahrungen mit einem Theorie-Fundament.

Nicolas Scheidtweiler hat einen Lehrauftrag für Medientheorie an der Hochschule Bremerhaven.

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